Reichsnährstand
Zeitliche Einordnung
1933–1948
Geographischer Bezug
Goslar
Berlin
Oberbegriff
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Historische Informationen
Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, die alle in der Ernährungswirtschaft tätigen Personen und Betriebe (einschließlich Handel und Verarbeitung) sowie alle landwirtschaftlichen Selbstverwaltungsorgane und Verbände umfasste. Der Reichsnährstand unterteilte sich in drei Hauptabteilungen: 1. Der Mensch, 2. Der Hof, 3. Der Markt.
Namensvarianten
Reichsnährstand (Deutsches Reich)
Reichsnährstand Berlin
RNST


