Sachsen. Appellationsgericht
Zeitliche Einordnung
1559–1835
Geographischer Bezug
Dresden
Oberbegriff
Berufungsgericht
Nachfolger
Historische Informationen
Es war das oberste Gericht des Königreichs, gegründet 1559. Dieses war gemäß dem Mandat von 13. März 1822 erste und letzte Instanz in Lehensachen, Angelegenheit der königlichen Familie und anderen Personen mit privilegierten Gerichtsstand. In anderen Zivilsachen war es ein Gericht zweiter und letzter Instanz. Daneben bestand das Oberhofgericht Leipzig, gegründet 1483, als allgemeiner Gerichtshof in Zivilsachen. Daneben wurde das Verfahren der Aktenversendung genutzt. Hierzu bestand ein Schöppenstuhl an der Universität Leipzig, Rechtsgutachten konnten auch bei der dortigen Juristenfakultät eingeholt werden. ; Mit der Justizreform vom 28. Januar 1835 wurde die sächsischen Ober- und Mittelgerichte neu organisiert. An der Spitze des Instanzenzugs stand nun das neu gebildete Königliche Oberappellationsgericht Dresden. Darunter waren mehrere Appellationsgerichte angesiedelt.
Namensvarianten
Sachsen. Appellationsgericht Dresden
Appellationsgericht Dresden
Appellations-Gericht Dresden
Sächsisches Appellationsgericht Dresden
Sächsisches Appellations-Gericht Dresden
Kursächsisches Appellationsgericht Dresden
Königlich Sächsisches Appellationsgericht
Königlich Sächsisches Appellations-Gericht
Kurfürstlich Sächsisches Appellationsgericht
Churfürstlich Sächsisches Appellationsgericht
Herzoglich Sächsisches Appellations-Gericht
Dresdner Appellationsgericht
Sachsen. Appellationsgericht (Dresden). Kanzlei
Sachsen. Appellationsgerich (Dresdent). Canzley