Bayern. Oberster Finanzgerichtshof
Zeitliche Einordnung
25. Juli 1945–XX.XX.1947
Geographischer Bezug
München
Oberbegriff
Finanzgericht
Oberster Gerichtshof
Vorgänger
Nachfolger
Historische Informationen
Nach dem Zweiten Weltkrieg führte der Freistaat Bayern die Tradition des Reichsfinanzhofs fort, in dem er dessen Organisation in der Form des Obersten Finanzgerichtshofs unter Beschränkung auf die Steuern, die im Rahmen der bayerischen Zuständigkeit und seiner territorialen Gebietshoheit lagen, fortführte. Damit waren die Voraussetzungen geschaffen, möglichst bald wieder ein oberstes Gericht in Steuer- und Zollsachen zu gründen.
Namensvarianten
Oberster Finanzgerichtshof (Bayern)
OFH